Information vom 25.03.2020 vom Deutschen Tourismusverband

Zur Unterstützung der Gastgeber in dieser schwierigen Zeit, hat der Deutsche Tourismusverband eine Hilfestellung formuliert, die Sie bei Stornierungsanfragen an Ihre Gäste weiterleiten können. Mit dem Dokument erhalten die Gäste die Empfehlung, die Verschiebung der Buchung auf einen späteren Zeitpunkt oder die Annahme eines Gutscheins einer Stornierung vorzuziehen.

Das Schreiben dient zur Orientierung und kann von Ihnen individualisiert und an die entsprechenden behördlichen Vorgaben des Bundeslandes angepasst werden. Hinweise zu den behördlichen Maßnahmen finden Sie auf unserer Website https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus/faq.html, die laufend aktualisiert wird. Falls doch eine Rückzahlung erfolgen sollte, ist angeraten, diese mit dem Vermerk „unter Vorbehalt“ auf der Überweisung zu veranlassen.
>> Hilfestellung

Parallel haben der Deutsche Tourismusverband und der Deutsche Reiseverband (DRV) die Kampagne #verschiebdeinereise gestartet. Damit werden Urlauber aufgerufen, ihre schon gebuchten Reisen nach Möglichkeit nicht zu stornieren, sondern zu verschieben. So soll die jetzt dringender denn je benötigte Liquidität bei den Gastgebern verbleiben. Die Kampagne soll darauf aufmerksam machen, dass neben den politischen Maßnahmen auch jeder einzelne Urlauber einen Beitrag leisten kann.

Sehr gern können Sie den Kampagnenhashtag #verschiebdeinereise in Ihren eigenen Kanälen sozialer Medien verwenden.
>> https://www.drv.de/verschieb-deine-reise.html

Ebenfalls möchten wir Sie darüber informieren, dass die DTV-Klassifizierung für Ferienwohnungen, -häuser und -zimmer ausgesetzt wurde. DTV-Klassifizierungen, die aktuell auslaufen, behalten zunächst bis zum 30.06.2020 ihre Gültigkeit (bis eine erneute Überprüfung wieder möglich ist). Sobald sich die Lage normalisiert hat, werden die Prüfungen wie gewohnt fortgesetzt.

Neben häufigen Fragen und Antworten zu Buchungen finden Sie auf unserer Website https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus.html auch Informationen zu Hilfsangeboten für Unternehmen, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Information vom 24.03.2020

Ergänzend zu der letzten Information zu Hilfsmaßnahmen für die Betriebe hat die Bundesregierung gestern ein 50 Milliarden Euro Soforthilfeprogramm für kleine Unternehmen auf den Weg gebracht (siehe Anlage). Es handelt sich dabei um finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse, keine Kredite) für kleine Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten bzw. Ein-Mann-Unternehmen. Im Einzelnen ist vorgesehen, bis 9000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten und bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Die Antragstellung soll möglichst unkompliziert und elektronisch erfolgen. Die Unternehmen müssen eine Existenzbedrohung bzw. einen Liquiditätsengpass bedingt durch Corona versichern. Die Bewilligung (Bearbeitung der Anträge, Auszahlung) der Mittel erfolgt durch die Länder/Kommunen.

Darüber hinaus beobachten wir bundesweit einen regelrechten Wettlauf der Länder zu zusätzlichen (Landes)Soforthilfeprogrammen mit ähnlichen Konditionen.

Der BAG-Vorstand bat uns, ebenfalls nochmal alle Mitglieder und Gastgeber zu informieren, selbstständig auf ihre Gäste zu zu gehen, um gemeinsam Lösungen für die Stornierungen zu finden.

Der BAG-Vorstand und GG aus Schleswig-Holstein haben mit folgenden Lösungen Erfolg gehabt:

- Umbuchung auf Ostern 2021 inkl. Verbleib der bereits getätigten Zahlungen bei den Ferienhöfen

- Angebot der Umwandlung in einen Reisegutschein, ebenfalls mit Verbleib des bereits gezahlten Geldes beim GG

- bei kostenfreien Stornos Klärung mit dem Gast, ob das bereits gezahlte Geld zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden kann.

Wir möchten die GG ebenfalls bitten, die Ausfälle gut zu dokumentieren. D.h. vor der Stornierung eine Info-Rechnung zu erstellen, damit jeder im Nachgang den tatsächlichen Verlust beziffern kann. Das ist nicht nur einzelbetrieblich, sondern auch für die BAG als Verband in der Diskussion über die Betroffenheit der Branche Landtourismus wichtig.

Herzliche Grüße aus Berlin,

Franziska Schmieg

Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V.

Information vom 17.03.2020

Montag den 16.03. hat sich die Bundesregierung mit einer klaren Ansage an die Bundesländer gewendet, siehe Anhang des Kabinettausschusses.

Darunter auch die Empfehlung, dass Regelungen zu erlassen sind, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu
notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können (vorletzer Punkt).

Das wirft für unsere Gastgeber viele Fragen auf:

  • Müssen Gäste, die gerade da sind, nach Hause geschickt werden?
  • Hebt das Verbot der Aufnahme von Gästen in den Beherbergungsbetrieben die regulären Stornobedingungen auf?

Für die Folgen hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Hilfsprogramm und steuerpolitische Maßnahmen für Unternehmen und Beschäftigte auf den Weg gebracht.
Für den Erhalt der Arbeitsplätze wird z.B. die Kurzarbeiter-Regelung bis Anfang April angepasst. Betroffene Unternehmen können Lohnkosten
und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen.
Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen werden über die Hausbanken Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW-Bank möglich sein.
Gleichzeitig werden eine Reihe von steuerpolitischen Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, u.a. Stundungen von Steuerschulden, keine Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge und die Voraussetzungen werden erleichtert, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen.

Sobald wir weiter Informationen bekommen veröffentlichen wir diese hier.

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