Der Sächsische Landfrauenverband schließt sich der Position des Sächsischen Landesbauernverband an:
Passend zum internationalen „Tag der Milch“ am 01. Juni veröffentlichte EU-Agrarkommissar Phil Hogan seinen Strategieplan für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020. Die darin verankerte Degression und Kappung sind für Sachsens Landwirte inakzeptabel. Demnach sollen ab 60.000 Euro pro Betrieb die Gelder reduziert und bei 100.000 Euro komplett gekappt werden.
SLB-Präsident Wolfang Vogel ist entrüstet: „Offensichtlich sollen ostdeutsche Landwirtschaftsbetriebe, deren Bauern sich nach der Wende für ein Gemeinschaftsunternehmen entschieden hatten, nun endgültig zerschlagen werden. Kappung und Degression sowie jede Umverteilung innerhalb der ersten Säule stellen die Umsetzung gesellschaftlicher Ansprüche und die Einkommen von unseren Landwirten infrage. Diese heuchlerische Inszenierung unter dem Deckmantel einer „gerechteren Verteilung“ ist für uns nicht hinnehmbar“.Die Direktzahlungen sind eine wichtige Absicherung der Standards gegenüber dem Weltmarkt für alle Landwirtschaftsbetriebe in der EU. „Wer damit glaubt, politisch Strukturen konservieren zu können, den überholt eines Tages die Wirtschaft“, so Vogel. Auch der immer wieder eingeforderte Bürokratieabbau bleibt unberücksichtigt: „Im Gegenteil: Die Zeit, die der Landwirt im Büro statt auf dem Acker oder im Stall verbringt, nimmt stetig zu. Dies betrifft auch die Überlegung des Kommissars Arbeitskräfte anrechnen zu wollen“, äußerte Vogel zusätzlich seine Enttäuschung.
Zudem wird von der EU-Kommission angestrebt, dass die Mitgliedsstaaten mindestens 2 % ihrer Direktzahlungsmittel zur Junglandwirtförderung vorbehalten. „Mit dieser Regelung könnten wir uns anfreunden, wenn dabei auch junge Landwirte in unseren Gemeinschaftsunternehmen in den Genuss kämen. Die Sicherung des Nachwuchses spielt in allen Landwirtschaftsbetrieben eine große Rolle“, so Vogel weiter.
Positiv aufgenommen wurde der Abschnitt zur Digitalisierung. Hogan regt an, diese für Kontrollen und Überwachung zu nutzen, um die zeit- und personalaufwendigen Vor-Ort-Kontrollen zu reduzieren. „Voraussetzung ist, dass die Mitgliedsstaaten für ein ausreichendes Breitbandnetz auch im ländlichen Raum Sorge tragen“, so Vogel abschließend.
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